Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotspot Lallinger Hof – Teil 1/2
§1Vertragspartner
Vertragspartner sind der Hotel-Gasthof Lallinger Hof, Hauptstrasse 23, 94551 Lalling
(im Weiteren als Betreiber genannt) und der Kunde.
§2Gegenstand der Bedingungen
Durch die Benutzung des HotSpot wird dem Kunden der kabellose oder kabelgebundene Zugang zum Internet ermöglicht. Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme des HotSpot des Betreibers durch Kunden.
§2.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Kunden kommt mit der Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes zustande. Gleichzeitig akzeptiert der Kunde damit diese allgemeinen „Geschäftsbedingungen HotSpot Lallinger Hof“.
§3 Leistungen des Betreibers
§3.1 Internetzugang
Aus technischen Gründen kann keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit garantiert werden, da diese auch von der Anzahl der Nutzer des jeweiligen HotSpots abhängig ist.
§3.2 Technische Nutzungsvoraussetzungen
Zur Nutzung des drahtlosen Zugangs zum HotSpot ist ein WLAN fähiges Endgerät notwendig. Es ist darauf zu achten, dass die WLAN Schnittstelle als DHCP Client konfiguriert ist.
§3.3 Zugangsdaten und Gültigkeit der Zugangsdaten
Zur Authentifizierung erhält der Kunde ein Ticket (zeitbasiert) mit Benutzerdaten.
Der Kunde kann jederzeit durch einfaches Trennen der Verbindung zum HotSpot seine Internetsitzung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Jedoch beginnt die Zeitrechnung des Tickets ab dem 1. Login und endet nach
dem auf dem Ticket gebuchten Zeitraum.
Eine Erstattung von Restguthaben ist nicht möglich.
Die Nutzung von HotSot Tickets anderer Systemen/Unternehmen ist nicht möglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotspot Lallinger Hof – Teil 2/2
§3.4 Datensicherheit
Die drahtlose Verbindung zwischen dem HotSpot und dem Endgerät erfolgt verschlüsselt.
Der Kunde ist für eine Absicherung seiner Daten während des Datenverkehrs
eigenverantwortlich
§4 Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet nicht für Schäden die durch die Benutzung des HotSpot entstehen. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, usw. verantwortlich.
§5 Pflichten des Kunden
§5.1 Weitergabe der Ticketdaten
Eine Weitergabe der Ticketdaten und Nutzung der Ticketdaten durch Dritte ist nicht gestattet.
§5.2 Missbräuchliche Nutzung des HotSpot
Eine missbräuchliche Nutzung des HotSpot ist untersagt, insbesondere
Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber dem Betreiber auf Schadenersatz.
§6 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Internetabrufe
Der Kunde ist für die Inhalte die er über den HotSpot aus dem Internet abruft oder bereitstellt verantwortlich. Eine inhaltliche Überprüfung durch den Betreiber erfolgt nicht.
§7 Preise und Tarife
Die Nutzungsentgelte und die möglichen Tarife entnehmen Sie bitte dem Preisaushang.
§8 Sonstiges
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
Bundesverfassungsgericht Urteil vom 2. März 2010 – 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08
"Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art.10 GG nicht schlechthin unvereinbar.